Wile.E..Coyote hat geschrieben:Ich wollte mir ein kleines Swastika als Implant machen lassen.
Dachte da ans Ohr aufgrund von beruflichen Gründen.
Dir ist aber bewusst, daß ein Swastika an einer sichtbaren stelle wie dem Ohr zu Strafprozessen führen kann???
Der Hakenkreuzprozess
Nix-Gut ist nicht nur ein Label das Kohle durch Klamotten macht wir setzen uns auch in vielen Formen für die Szene ein. Das wohl bekannteste und größte Ereignis in dieser Richtung war der Hakenkreuz Prozess 2005.
Im August 2005 wurde das Lager von Nix-Gut von der Polizei durchsucht und ungefähr 17.000 Artikel, auf denen durchgestrichene oder von einer Faust zerschlagene Hakenkreuze zu sehen waren, wurden beschlagnahmt. Das Landgericht Stuttgart hat am 29. September 2006 Jürgen Kamm wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86 a Abs. 1 Nr. 1 und 2, 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB zu einer Geldstrafe von insgesamt 3.600 Euro verurteilt.
Das Urteil stieß sowohl seitens der Politik als auch vieler Strafrechtler auf große Empörung, weil diese Auslegung nicht vom Gesetzeszweck des § 86a StGB gedeckt sei. Jürgen Kamm legte gegen das Urteil Revision ein, der Fall wurde am 8. März 2007 vor dem Bundesgerichtshof verhandelt, wo die Staatsanwaltschaft Freispruch forderte. Dieser Forderung kam der BGH am 15. März 2007 nach und hob das Urteil der Vorinstanz auf. Dies bedeutet, dass in Deutschland die rechtliche Lage geklärt ist und somit das Tragen von antifaschistischen Symbolen erlaubt ist.
Aufgrund der Erfahrungen, die Nix-Gut durch das Verfahren gemacht hat, und der großen entgegengebrachten Solidarität hat sich inzwischen ein großes Netzwerk gebildet, das Betroffenen von staatlicher Repression hilft und Unterstützung anbietet. Aktuell werden ähnlich wie 2005 wieder Anhänger der Punkszene vermehrt wegen der Verwendung der Abkürzung A.C.A.B. (all cops are bastards) verfolgt. Polizeibeamte und Staatsanwaltschaften sehen darin den Vorwurf der Beleidigung. Nix Gut vertritt hier die Meinung, dass es sich nicht um eine persönliche Beleidigung handelt, sondern um eine "freie Meinungsäußerung" gegenüber einem Kollektiv beziehungsweise einer Berufsgruppe. So gibt es bereits zur Aussage "Soldaten sind Mörder" eine eindeutige BGH–Entscheidung, die die Aussage als freie Meinungsäußerung und somit nicht als strafbar stellt. Nix-Gut plant, sofern die Verfolgungen weiter anhalten, ein geeignetes Verfahren zu unterstützen, um eine höchstrichterliche Klärung zu bewirken.
Unter den folgenden Links könnt ihr euch einen Zusammenschnitt der ganzen Geschichte ansehen:
Teil 1
http://www.youtube.com/watch?v=ZhcvflvKgD0Teil 2
http://www.youtube.com/watch?v=IwJWTwh9UJ4&feature=related
Piercing, Branding, Cutting, Implants, Zunge Spalten, Microdermals und andere Bodymodifications seit 1989
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