JAJA MEIN VIELGERÜHMTES ÖSTERREICH KANN MICH BALD MAL AM ARSCH LECKEN...SAMT SEINEN SPIEßBÜRGERN!
Zu diesem schreiben gibts wohl nichts mehr hinzuzufügen!Also ihr tätowierten schmutzigen ungepflegten penner lasst euch eure tattoos weglasern sonst seid ihr bald UNTERMENSCHEN....Sieg heil ??? :angry: :angry:
Ich hoffe ihr schreibt diesen lieben menschen ein schönes mail!!!!
Gewerbeverein: Auch Arbeitslose müssen zumutbar sein, nicht nur der Job. Ein
Plädoyer gegen Gepiercte, Tatooisierte & Nabelherzeiger als Arbeitssuchende!
Wien (pts, 28. April 2004 17:01) - Es ist wohl hoch an der Zeit, dass sich
der Gesetzgeber nun bequemt, die Zumutbarkeitsregeln für Arbeitssuchende so
zu gestalten, dass der Berufsschutz - extrem ausgedrückt - für Minister
nicht auf weitere Ministerjobs beschränkt bleibt, sondern Bewegung in den
Arbeitsmarkt kommt - meint man im Österreichischen Gewerbeverein (ÖGV).
Zumutbarkeit hat aber auch etwas mit dem Auftreten der Arbeitssuchenden zu
tun. "Der Arbeitsvermittlung steht zur Verfügung, wer eine Beschäftigung
aufnehmen kann und darf und arbeitsfähig, arbeitswillig und arbeitslos ist",
heisst es im Paragraf 7 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes.
So manchen Schilderungen von AMS-Mitarbeitern kann man entnehmen, dass bei
sehr vielen Arbeitssuchenden die Unzumutbarkeit bereits bei ihrem Auftreten
liegt. Es mag zwar cool, individuell oder kreativ sein, sichtbar extrem
gepierct oder mit wunderbaren Tatoos versehen, aufzutreten und die
Körperpflege bewusst zu vernachlässigen. Dazu gehört aber auch der so
sagenhaft wichtige nackte Nabel.
Es wir schon Jobs geben, die Tatoos, Piercings, Körpergeruch oder nackte
Nabel aushalten. Für viele Arbeitgeber, die von ihren normalen Kunden
leben - und wer tut das nicht - müssen auch Mitarbeiter die allgemeinen
Zumutbarkeitserfordernisse erfüllen, manchmal sogar ein bisschen höhere.
Somit steht fest, dass sehr oft von den drei Kriterien des §7 AlVG bewusst
die Arbeitsfähigkeit und Arbeitswilligkeit derArbeitssuchenden hintertrieben
wird, da sie auf Grund individueller Entscheidung bewusst ihr Äußeres vom
Mainstream abweichend verändern. Sie fallen damit nicht mehr unter das
Arbeitslosenversicherungsgesetz. Dafür ist in Österreich bei Bedürftigkeit
die Sozialhilfe zuständig.
Es ist ja erfreulich, dass Menschen ihre Individualität ausleben wollen.
Nur, das bitte nicht auf Kosten der arbeitenden Bevölkerung. Die
Arbeitslosenunterstützung wird ja immerhin zur Hälfte von Arbeitgebern und
Arbeitnehmern bezahlt!
Da darf doch ein bisschen Anpassungsfähigkeit noch gefordert werden -
vielleicht sogar in Schulen. Die sollten nämlich für das Leben vorbereiten.
(Bravo dem Schuldirektor von Ohlsdorf)
Und da sich die Arbeitsverteilung auf dem Arbeitsmarkt abspielt, sollten die
Marktteilnehmer auch ein marktkonformes Verhalten an den Tag legen! (Ende)
Aussender: Österreichischer Gewerbeverein
Ansprechpartner: Dr. Herwig Kainz,
email: h.kainz@gewerbeverein.at,
Tel. 587 36 33 30