Hi Leute!
Gibt es eigentlich fuers Tätowieren auch Absicherungsverträge die besagen, dass der Kunde über die möglichen Konsequenzen aufgeklärt wird und das der Tätowierer abgesichert ist, falls es z.b. zum Falle einer nicht durch den Tätowierer verschuldeten Entzündung o.ä. kommt, der Kunde jedoch mit Klage droht. Ich weiss, dass das solche Art von Verträgen im Piercing Bereich durchaus gang und gebe sind, allerdings ist mir auch von einem Rechtsanwalt erklärt worden, dass diese Verträge im Härtefall vor Gericht keine Aussagekraft hätten. Kennt sich hier jemand mir sowas aus? Jede Info ist willkommen...´