Absicherungsverträge fuers Tätowieren - Gibt es sowas?

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Beitragvon Andre » 28.10.2003 0:21

Hi Leute!

Gibt es eigentlich fuers Tätowieren auch Absicherungsverträge die besagen, dass der Kunde über die möglichen Konsequenzen aufgeklärt wird und das der Tätowierer abgesichert ist, falls es z.b. zum Falle einer nicht durch den Tätowierer verschuldeten Entzündung o.ä. kommt, der Kunde jedoch mit Klage droht. Ich weiss, dass das solche Art von Verträgen im Piercing Bereich durchaus gang und gebe sind, allerdings ist mir auch von einem Rechtsanwalt erklärt worden, dass diese Verträge im Härtefall vor Gericht keine Aussagekraft hätten. Kennt sich hier jemand mir sowas aus? Jede Info ist willkommen...´
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Beitragvon Bolle » 28.10.2003 10:04

Moin Andre,

hier mal ein link zur neuen österreichischen "Tätowierverordnung" ... gleich auf der ersten Seite § 2 Abs. 1 steht geschrieben, dass der zu piercende bzw. tätowierende seine schriftliche Einwilligung abgeben muss. Wies in Germania aussieht vermag ich Dir leider nicht zu sagen. Aber auf EU Ebene wird gerade an einer länderübergreifenden Verordnung fürs Tätowieren gearbeitet. Ich denke da wird dieser Punkt mit Sicherheit auch aufgenommen werden.

Nach dem Strafgesetzbuch gilt tätowieren als vorsätzliche Körperverletzung und ist nur dann straffrei, wenn es mit Einwilligung des "Verletzten" geschieht (schriftliche Einverständniserklärung). Für Schönheitschirurgie gilt das Selbige. Ich denke es wird keinen Chirurgen geben, der sich von seinem Patienten keine schriftliche Einwilligung geben läßt. Gut die Risiken einer Operation dürften weitaus höher sein > > > aber, wenn ein Tätowierer auf Nummer sicher gehen will, dann läßt er sich die Unterschrift des Kunden geben. Ob das seinem Geschäft zuträglich ist, steht auf einem anderen Blatt.
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Beitragvon Mangy » 28.10.2003 10:50

Hi Andre´
Ich glaube wenn Du mit nem 10 Seitigen Vertrag zu mir kommst, würde ich Dich wieder wegschicken. Jemand der so mißtrauisch ist will ich nicht tätowieren. Bei nem Steuerberater bekommst Du ja auch keinen Vertrag. Es gibt ebend, sogar noch in Deutschland, sowas wie Vertrauensverhältnisse, wozu ich auch Tätowierer/Kunde zähle. Hab auch noch nie gehört das ein Tätowierer den Kunden verklagt hat, weil er pausenlos gewackelt, gezuckt, nicht still gesessen, dummes Zeug gelabert.....hat. Aber schon mehrmals wurde ein Tätowierer verklagt, weil das Tattoo nicht den Erwartungen entsprach, wobei wieder unerheblich war ob der Kunde die Ratschläge/Tips des Tätowierers angenommen hat.
Es gibt aber die DeutscheAnwaltauskunft. Kannst Dich da ja mal informieren und uns Bescheid sagen.
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Beitragvon kölsch » 28.10.2003 10:55

Ich glaub Andre meint das genau andersrum, wie du das verstanden hast, mangy!
Andre will glaub ich nen Vertrag, der ihn als tätowierer (?) absichert bei selbstverschuldetem missglückten tattoo seitens des Kunden belangt zu werden!
oder? ???

@Bolle
ÄTSCH :p
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Beitragvon Bolle » 28.10.2003 10:56

Mangy hat geschrieben:Ich glaube wenn Du mit nem 10 Seitigen Vertrag zu mir kommst, würde ich Dich wieder wegschicken.

... ich hab den Andre so verstanden, dass es ihm um einen Vertrag geht, den der Tätowierer mit dem Kunden schließt. Dass das ganze also vom Tätowierer ausgeht, nicht vom Kunden.



PS: ... ich seh g'rad, das Kölsch war schneller ... :D
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Beitragvon Mangy » 28.10.2003 11:07

Ja - stimmt, aber Vertauensverhältnisse beruhen doch wohl auf Beiderseitigkeit. Oder liege ich da falsch ?
Selbst wenn ich ihm so einen "Vertrag" vorlege und der Kunde unterschreibt, steht doch oft auf einem gaaaaaaanz anderen Blatt ob solch Vertrag vor einem deutschen Gericht auch standhält und nicht wegen: Sittenwidrigkeit, Unüblichkeit....Datum an der falschen Stelle......für null und nichtig erklärt wird.
(In Spanien oder Italien würd ich dem Staatsanwalt 100? zustecken und die Sache wär gegessen :D )
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Beitragvon Excalibur » 28.10.2003 11:23

das ganze gestaltet sich rechtlich gesehen eigentlich ganz einfach:
der kunde geht zum inker und fragt ihn ob er das motiv x stechen kann und würde = Anfrage eines Angebotes.
Der Inker sagt dem Kunden zu und bietet ihm einen Preis an = Angebot und Willenserklärung zum inken.
Der Kunde nimmt das Angebot an und läßt sich inken = Willenserklärung des Kunden und somit ein rechtskräftiger Vertrag über die vereinbarte Leistung. Die vereinbarte Leistung setzt sich aus dem ABGESPROCHENEN Motiv und dem vereinbarten LOHN dafür. Somit entsteht zwischen dem Kunden und dem Inker ein Werksvertrag.Eine Motivveränderung durch den Inker ist somit ein Vertragsbruch.Das Problem hierbei ist eigentlich nur, dass der Kunde das "Werk" annehmen muß, da es ja bereits geinkt ist.Er kann also lediglich den Inker nicht oder nur teilweise entlohnen.Der Fall der Körperverletzung liegt aber nicht vor,da der Kunde bereits eingewilligt hat sich inken zu lassen.
Das gleiche Schema funktioniert so z.B. beim Frisör (Inker dieser Welt bitte entschuldigt den Vergleich).Ich kann meinen Frisör auch nicht anzeigen,weil er mir ne Glatze anstatt ner Kurzhaarfrisör geschnitten hat.
Da steht wenns hart auf hart kommt Aussage gegen Aussage.
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Beitragvon kölsch » 28.10.2003 11:30

Andre hat geschrieben:falls es z.b. zum Falle einer nicht durch den Tätowierer verschuldeten Entzündung o.ä. kommt, der Kunde jedoch mit Klage droht.

Wer soll belegen, dass es sich um ein verschulden des Kunden handelt?
Wie mein vorredner schon sagt - Aussage gegen Aussage!

Mich würd nur mal interessieren, was für piercing verträge du meinst! was regeln die und halten die einem rechtsstreit stand?

...
...
...
ich denk mal, dat hier ist genau wie mit der steuererklärung - Off-Topic!
@Mangy
ach ne, dat dürfen wir ja nicht sagen! Heißt ja, Ohne Thema ohne Überschrift, einfach gar nix, oder so ähnlich! ;) :p :D
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Beitragvon Mangy » 28.10.2003 11:32

Das stimmt aber nicht. Es gab schon genug Gerichtsverhandlungen, weil der Frisör "scheiße" gebaut hat.
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Beitragvon Excalibur » 28.10.2003 11:57

aber sicherlich haben die max. 1% der kläger gewonnen,weil es dann vielleicht vorsätzlich war.
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Beitragvon Bigfoot » 28.10.2003 12:05

Also ich verstehe durchaus was mit diesen verträgen gemeint ist und ich hatte diese auch ne ganze weile verwendet um mich abzusichern im endeffekt beinhalteten diese nur eine aufklärung der Risiken und eine bestätigung des kunden zwecks alkohol- und drogenfreiheit.
Diese Verträge verwenden viele Inker die ich kenne aber unterm strich ist der wert dieses Papiers dem von Toilettenpapier gleichzusetzen.
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Beitragvon Bolle » 28.10.2003 12:20

... sprich fürn Ar... ??? Wie kommen derartige Verträge/Bestätigungen beim Kunden an?
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Beitragvon Mangy » 28.10.2003 12:42

Wie kommen derartige Verträge/Bestätigungen beim Kunden an?

wie die ankommen? ist das Dein ernst, Bolle?

Das geht so. Der Tätowierer schiebt sie über´n Tisch, der Kunde zieht ihn weiter zu sich ran. Meist kommen sie nicht zusammengefaltet an. :D :D :D :D :D :D :D :D
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:p :p :p
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Beitragvon Bolle » 28.10.2003 13:06

:0 ... und ich dachte schon per Post bzw. Eilkurier ... :D
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Beitragvon Bigfoot » 28.10.2003 13:10

Bolle hat geschrieben:... sprich fürn Ar... ??? Wie kommen derartige Verträge/Bestätigungen beim Kunden an?

Naja die meisten gehts am a.... vorbei die lesen die teile meist nichtmal durch servus drunter und los geht´s ich hab des jetzt auch wieder abgeschaft mit ausnahme von minderjährigen aber da is ja eh klar.
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