Also ich sehe das auch im Grunde wie Excalibur.
Nur der Aspekt mit den Frisören sehe ich anders: es gibt schon einige Gerichtsurteile (heute noch in der Zeitung gelsen), wonach diese schadensersatzpflichtig geworden sind, nachdem sie eine Dauerwelle o.ä. verhauen haben.
Inwieweit sowas jetzt auf Inker umgesetzt werden kann ist noch die Frage. Aber ich würde es schon für wichtig halten, dass solch eine Erklärung über die "wissentliche Körperverletzung" unterschrieben wird. Besser als wenn man gar nichts hat. Je mehr man schriftlich vorliegen hat, desto besser in einem evtl. auftretenden Rechtsstreit. Dann ist der strafrechtliche Aspekt schonmal ganz aus der Welt. Inwiefern dann noch zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden können (zB Schadenersatz, weils Tattoo vermurkst is) is dann noch die andere Frage.
Aber ich glaube für die meisten Anwälte und auch Gerichte wird das Gebiet auch Neuland sein.